Pro Kindergarten- oder Schuljahr dürfen Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Jahr nach vorgängiger Benachrichtigung vom Unterricht fernbleiben. Die Halbtage können an frei wählbaren Tagen einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Der Bezug ist spätestens am Vorabend den betroffenen Lehrpersonen via KLAPP, neue Absenz, Jokertag zu melden.