Integrative Förderung
Sie ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Lern-, Entwicklungs- oder Verhaltensschwierigkeiten die Regelklasse zu besuchen. Diese werden durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zusätzlich unterstützt, sei es unterrichtsintegriert oder im Gruppenunterricht ausserhalb der Klasse. Im Kindergarten geht es insbesondere auch darum, Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und Lernvoraussetzungen für einen gelingenden Schuleintritt zu schaffen. Für die Wirksamkeit der IF ist es wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsame Ziele definieren und verfolgen. Nur wenn die Regellehrpersonen im ordentlichen Unterricht, die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Spezialunterricht und die Eltern im praktischen Alltag die vereinbarten Förderziele unterstützen, ist eine optimale Zielerreichung gewährleistet.
Anmeldung: Die Lehrpersonen melden sich direkt bei der im Schulhaus tätigen Heilpädagogin bzw. dem Heilpädagogen.
Erweiterte Unterstützung
Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, wie z.B. ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten oder sozial-emotionalen Entwicklungsrückständen, soll der Besuch der Volksschule ermöglicht werden.
Die aktuelle Schulsituation des Kindes soll umfassend betrachtet werden. Dabei werden die Bedürfnisse des Kindes und die Situation in der entsprechenden Klasse ganzheitlich berücksichtigt.
Logopädie
Die Logopädin unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten in der Sprache. Eine Spracherwerbsstörung kann zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich führen. Davon betroffen sind dann diejenigen schulischen Bereiche, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind. Damit die Logopädie die optimale Wirkung erzielen kann, ist es wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsame Ziele definieren und verfolgen. Um die vereinbarten Förderziele erreichen zu können, muss die Arbeit der Logopädinnen durch die Eltern im praktischen Alltag und durch die Regellehrpersonen im ordentlichen Unterricht unterstützt werden.
Anmeldung: Lehrpersonen und Eltern melden sich bei der zuständigen Logopädin.
Psychomotorik
Die Psychomotoriktherapeutin unterstützt Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, sich angemessen zu bewegen. Diese fallen bei alltäglichen Bewegungen, im Turnen, Schreiben und oft auch im Sozialverhalten auf. Ein eingeschränktes Bewegungsverhalten kann sich erschwerend auf die Entwicklung der Beziehungs- und Ausdrucksmöglichkeiten sowie generell auf das Lernverhalten auswirken. Erscheinungsbilder einer solche Störung können z. B. sein: Ungeschicktheit, Gehemmtheit, Ängstlichkeit, Unkonzentriertheit, Unruhe oder Aggressivität. Damit die Psychomotorik die optimale Wirkung erzielen kann, ist es wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsame Ziele definieren und verfolgen. Um die vereinbarten Förderziele erreichen zu können, muss die Arbeit der Psychomotoriktherapeutin durch die Eltern im praktischen Alltag und durch die Regellehrpersonen im ordentlichen Unterricht unterstützt werden.
Anmeldung: Lehrpersonen und Eltern melden sich bei der Psychomotoriktherapeutin
Die Begabtenförderung der Volksschule ist für intellektuell ausserordentlich begabte Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Von intellektuell ausserordentlicher Begabung bzw. Hochbegabung wird dann gesprochen, wenn der Entwicklungsstand gesamthaft oder in mehreren Bereichen in ausgeprägtem Masse über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. Rund 1–2 % aller Kinder und Jugendlichen können als hochbegabt bezeichnet werden. Schülerinnen und Schüler mit einer ausserordentlichen intellektuellen Begabung sollen rechtzeitig erkannt und mit geeigneten Angeboten gefördert werden. Weitere Informationen, insbesondere zur Identifikation und Zulassung zu den Förderangeboten sowie über deren Organisation finden Sie im Leitfaden MR. Für eine Vorselektion von ausserordentlich Begabten steht den Lehrerinnen und Lehrern ein Rating-Fragebogen (sog. Renzulli-Skalen) zur Verfügung. Dieser steht in elektronischer Form oder zum handschriftlichen Ausfüllen zur Verfügung. Die Selektion und die Verlängerung der Nomination sind im Dokument EB Info Selektion beschrieben. Das Zuweisungsverfahren ist im Flyer Lehrerinformationen beschrieben. Die Förderangebote sind im Flyer Elterninformationen aufgelistet. Weitere Informationen finden Sie im Konzept Begabtenförderung der drei MR-Regionen Niedersimmental, Spiez-Aeschi-Krattigen und Kander- und Engstligental.
Die Schulklassen zeichnen sich bereits seit einigen Jahren durch zunehmende Heterogenität bezüglich Entwicklung, Leistung, Begabung und Kultur der Schülerinnen und Schüler aus. Bei stattfindenden Bildungsreformen setzt sich generell die Praxis durch, Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf nicht mehr speziellen Klassen zuzuweisen, sondern mit entsprechender Unterstützung in den Regelklassen zu unterrichten. Auch der Kanton Bern strebt eine Schule an, die grundsätzlich integrativ ausgerichtet ist. Dennoch sieht die Gesetzgebung vor, dass die Gemeinden besondere Klassen führen können. Diesen Klassen können Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten (Entwicklungsverzögerung, Leistungsverhalten, Motivation, Sozialverhalten, usw.) zugewiesen werden, bei denen die Förderung in einer Klasse mit kleinerem Schülerbestand und heilpädagogisch ausgebildetem Lehrpersonal als adäquater beurteilt wird. Es können zwei Arten von besonderen Klassen geführt werden: Einschulungsklassen und Klassen zur besonderen Förderung. Die Zusammenarbeit zwischen besonderen Klassen und Regelklassen ist zu gewährleisten.
1. Einschulungsklasse (EK)
Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung eine diagnostizierte partielle Entwicklungsverzögerung aufweisen, können einer EK zugewiesen werden, sofern dadurch die soziale Integration am Aufenthaltsort nicht beeinträchtigt wird. Die Lernziele der ersten Primarklasse werden auf zwei Schuljahre verteilt. Ziel ist der ordentliche Übertritt und die Integration in die zweite Primarklasse. Status: Kinder, die Einschulungsklassen zugewiesen werden, weisen einen besonderen Status auf, da der Besuch einer Einschulungsklasse als ein Schuljahr an die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht angerechnet wird. In der Zuweisungsregion MR Kander- und Engstligental wird keine Einschulungsklasse geführt.
2. Klasse zur besonderen Förderung (KbF)
Schülerinnen und Schüler mit Lern- oder Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffälligkeiten können zeitlich definiert einer KbF zugewiesen werden, falls sie nicht in einer Regelklasse adäquat unterrichtet werden können. Ziel ist die Reintegration in die Regelklasse, bzw. die berufliche Integration. Status: Schülerinnen und Schüler in einer KbF weisen keinen besonderen Status auf. Wie alle Regelschülerinnen und –schüler können sie – wenn sie in einem oder mehreren Fächern die Lernziele andauernd und in erheblichem Mass nicht erreichen – nach individuellen Lernzielen unterrichtet und beurteilt werden. In der Zuweisungsregion MR Kander- und Engstligental führen wir eine KbF 5.-9. Klasse an der Oberstufenschule Frutigen. Die Schülerinnen und Schüler der KbF besuchen die Fächer Musik, Gestalten textil/nicht textil und den Sportunterricht in den Partnerklassen der Oberstufe. Zuweisung: Nach einer Abklärung auf der EB und einem Gespräch mit allen Beteiligten verfügt die Schulleitung Volksschule den Übertritt in die KbF.
Der Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Muttersprache angeboten. Dazu gehören:
Eine Sprachstandserhebung bildet die Entscheidungsgrundlage, ob ein Schülerin, eine Schüler DaZ-Unterricht erhält. Der DaZ-Unterricht findet in der Regel in kleinen Gruppen oder in kooperativen, klassenintegrierten Unterrichtsformen statt. Einzelunterricht ist die Ausnahme. Im Grundsatz besteht die Möglichkeit von Intensivkursen (für Schülerinnen und Schülern mit keinen/geringen Kenntnissen der Unterrichtssprache) oder Aufbaukursen (für Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund ihrer Sprachdefizite dem ordentlichen Unterricht nicht folgen können). Ziel des DaZ-Unterrichts ist es, dass die Kinder die deutsche Sprache lernen. Die zunehmende Sprachkompetenz verhilft den Schülerinnen und Schülern dem Schulunterricht in der Regelklasse immer besser zu folgen und beeinflusst damit den Integrationsprozess positiv. Die Anmeldung zum DaZ-Unterricht erfolgt entweder durch die Schulleitung vor Ort an die Schulleitung MR oder durch die Klassenlehrperson (nach Absprache mit der zuständigen DaZ-Lehrperson) an die Schulleitung MR.
Standortgespräch 8. Klasse
Für das Standortgespräch 8. Klasse mit fremdsprachigen Eltern finden Sie auf der Webseite der BKD unter Standortbestimmung 8. Schuljahr eine Vorlage für den Einladungsbrief, eine Information für fremdsprachige Eltern und ein Informationsblatt für die Schule. Bei der Information an die fremdsprachigen Eltern handelt es sich um eine vereinfachte und an die Zielgruppe angepasste Version des Textes “Standortgespräch 8. Klasse, Information für Eltern”. Brief und Information für die fremdsprachigen Eltern gibt es auf Deutsch und Französisch und in weiteren 16 Sprachen.
Angepasste Beurteilung
Für neu zugezogene Migranten- und Asylantenkinder kann die Beurteilung angepasst werden. In Absprache mit den Schulleitungen der Zuweisungsregion wird von den DaZ-Lehrerinnen ein Brief an die Eltern abgegeben, in dem die Eltern informiert werden, dass ihr Kind im ersten Schuljahr nicht mit Noten beurteilt wird.
Für Schülerinnen und Schüler, welche dauernd erheblich weniger bzw. erheblich mehr leisten als die Lernziele verlangen, können auf Antrag der Lehrpersonen und im Einverständnis der Eltern reduzierte bzw. erweiterte Lernziele bewilligt werden. Bei rILZ/eILZ in 1-2 Fächern stellt die Klassenlehrperson im Einverständnis mit den Eltern einen Antrag an die zuständige Schulleitung. Ein Einbezug der Lehrperson IBEM, sowie eine Anmeldung auf der Erziehungsberatung (EB) sind nicht zwingend. Bei rILZ in mehr als zwei Fächern muss im Einverständnis mit den Eltern und in Zusammenarbeit mit einer Lehrperson MR eine Anmeldung auf der EB erfolgen. Die rILZ/eILZ werden schriftlich festgehalten. Für eine periodische Überprüfung der angeordneten Massnahme ist die Schulleitung der Regelschule zuständig. Die Beurteilung der rILZ/eILZ wird in einem separaten Bericht der Beurteilungsmappe der Schülerinnen und Schüler beigelegt.
Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen gibt es die Möglichkeit den Unterricht im Rahmen des besonderen Volksschulangebot in der Regelklasse zu besuchen. Dieser Bedarf weist die Erziehungsberatung nach einem standardisierten Abklärungsverfahren aus.
Im Konzept MR finden Sie weitere Infos zu den einfachen sonderpädagogischen Massnahmen.