Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt

Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde Frutigen zieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer).

Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters zum Wochenaufenthalt an.

Für die Regelung des Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde steht ihnen nachstehendes Tool zur Verfügung. Sie können sich jedoch auch am Schalter des Einwohneramtes Frutigen melden. Das Einwohneramt Frutigen wird zur Regelung ihres Wochenaufenthaltes die erforderlichen Personendaten entweder elektronisch dem Einwohneramt ihres Aufenthaltsortes übermitteln oder stellt ihnen je nach Aufenthaltsgemeinde zur Anmeldung eine «Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt» aus.

Für die Regelung ihres auswärtigen Aufenthalts steht ihnen nachstehendes Tool zur Verfügung.

Persönliche Angaben

Adresse des Wochenaufenthalts

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