Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie,
wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr
in der Lage sind. Das kann z.B. wegen Demenz, einer schweren
Krankheit oder wegen einem Unfall sein.
Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine
Vertrauensperson, die Sie vertreten soll. Es ist auch möglich, eine
Organisation zu bezeichnen. Der Vorsorgeauftrag muss nach Eintreten der
Urteilsunfähigkeit von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt
werden.
Mehr zu den Formvorschriften, den Möglichkeiten der Hinterlegung, etc. lesen Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des RSD Frutigen.
Eine Mustervorlage finden Sie hier: www.vorsorgeauftrag-vorlage.ch
Ortsansässige Personen können ihren
Vorsorgeauftrag bei der Gemeinde Frutigen hinterlegen. Die Gebühr
beträgt 30 Franken. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines
Vorsorgeauftrags müssen Sie sich ausweisen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig
einen Termin.
Bei Fragen kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson beim Regionalen Sozialdienst Frutigen unter:
033 672 52 40 oder erbschaften@frutigen.ch.