Die «Kommission Soziales, Jugend, Gesundheit» (KSJG) der Gemeinde Frutigen ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte, Fragen oder Beratungen im Zusammenhang mit den Themen «Vorsorge & Lebensende».
Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson beim RSD Frutigen unter:
033 672 52 40 oder erbschaften@frutigen.ch
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den verschiedenen Bereichen des Erbschaftswesens.
Vorsorge zu Lebzeiten
Was zu Lebzeiten bereits geregelt wird entlastet Sie in der letzten Lebensphase. Zudem können Ihre Angehörigen und Fachpersonen im Notfall Ihrem Willen entsprechend handeln.
→ Hier erfahren Sie mehr zu diesen Themen: Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung, Organspende, Testament.
Vorgehen im Todesfall
→ Hier finden Angehörige nach dem Tod einer nahestehenden Person Checklisten zu den wichtigsten organisatorischen Schritten.
Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Zur Sicherung der Erbmasse nimmt der Siegelungsbeamte der Gemeinde Frutigen mit den Angehörigen des Verstorbenen Kontakt auf.
Im Sieglungsprotokoll müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Kopie der letzten Steuererklärung
- Sämtliche Bank- bzw. Postkonti mit aktuellem Kontostand
- Versicherungspolicen
- Liste der Nachkommen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse
- Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
Falls nötig sperrt der Siegelungsbeamte Bankkonti und versiegelt die Wohnung. Weitere Informationen zum Sieglungsverfahren finden Sie hier.
Weitere Links
→ Die Todesurkunde kann hier beim Zivilstandsamt bestellt werden.
→ Informationen zum Friedhof in Frutigen finden Sie hier.