30. Jan 2024
Haben Sie im vergangenen Jahr Steuern vorausbezahlt? Dann erhalten Sie im Januar von uns eine QR-Rechnung für Ihre Einzahlungen. Oder möchten Sie neu Vorauszahlungen leisten?
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wurden die Zinssätze für Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2024 auf 0,75% erhöht – bei der direkten Bundessteuer von 0 auf 1,25%. Als Vorauszahlungen gelten Steuerzahlungen, welche vor der Fälligkeit der Ratenrechnungen geleistet werden.
Haben Sie im vergangenen Jahr Steuern vorausbezahlt?
Sie erhalten im Januar zusammen mit Ihrem Zins- und Kapitalausweis automatisch eine neue QR-Rechnung (Einzahlungsschein). Damit können Sie wiederum Vorauszahlungen überweisen. Der Versand eines Zins- und Kapitalausweises sowie der QR-Rechnung entfällt, wenn der auf das nächste Kalenderjahr zu übertragende Betrag weniger als CHF 10.00 beträgt.
Die Referenznummer wechselt jährlich. Passen Sie diese für Ihre Zahlungen in Ihrem E-Banking/e-Finance an.
Möchten Sie Vorauszahlungen via E-Banking machen?
Sie finden die entsprechende Referenznummer im Steuerbereich von BE-Login. Wenn Sie QR-Rechnungen für Ihre Einzahlungen wünschen, können Sie am selben Ort direkt die gewünschte Anzahl bestellen.
Mehr Infos auf Vorauszahlungen leisten.