22. Okt 2024
Im Steuerjahr 2024 können steuerpflichtige Personen auch im Kanton Bern wieder genauso viel Geld in die Säule 3a einzahlen wie im Jahr zuvor. Erwerbstätige Personen mit Pensionskasse dürfen maximal 7056 Franken auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung überweisen. Erwerbstätige Personen ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens 35 280 Franken für die Säule 3a einsetzen.
Die Einzahlungen können selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige in ihrer Steuererklärung von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Der jährliche Beitrag muss vor dem Jahresende auf dem eigenen Vorsorgekonto verbucht sein. Wer sicher sein will, beachtet die entsprechenden Terminvorgaben der Banken oder Versicherungen.
Weitere Informationen, auch zu den seit 1. Januar 2024 im Zuge der AHV-21-Reform gültigen Regelungen zu den Vorbezügen und Barauszahlungsgründen: www.be.ch/taxinfo
Steuerverwaltung Frutigen