03. Dez 2024
Teilrevision Reglement und Anpassung Gebührenreglement
Der Gemeinderat Frutigen hat am 21. November 2024 die Änderungen im Abwasserentsorgungsreglement sowie im Gebührenreglement unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.
Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Frutigen (Präsidialabteilung) während den Schalteröffnungszeiten oder auf der Webseite www.frutigen.ch unter „Aktuelles“ eingesehen werden.
Gemäss Art. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement in Kraft.
Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement - Fakultatives Referendum- Auflageexemplar