Herzlich willkommen in Frutigen!
Allgemeiner Hinweis zum Zuzug
Für die Anmeldung beim Einwohneramt Frutigen steht Ihnen ab dem Wegzugsdatum der bisherigen Wohnsitzgemeinde eine Frist von 14 Tagen zur Verfügung.
Eine Anmeldung mit dem Onlinedienst eUmzugCH können Sie vornehmen, sofern Sie sich bei der bisherigen Wohngemeinde mit dem Onlinedienst eUmzugCH abgemeldet haben. Bei einem Zuzug aus dem Ausland (Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige) oder Anmeldung als Wochenaufenthalter mit oder ohne «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» ist die persönliche Anmeldung am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen erforderlich.
Zuzug von einem anderen Kanton - weitere Informationen finden Sie hier.
Für eine persönliche Anmeldung am Schalter des Einwohneramtes Frutigen nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger
Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Identitätskarte oder Schweizer Pass
Die Anmeldung kostet für SchweizerInnen CHF 20.00 / erw. Person
Ausländer mit Zuzug innerhalb der Schweiz
Bitte bringen Sie für die Anmeldung folgende Dokumente mit:
- Reisepass oder Identitätskarte Ihres Heimatlandes
- Ausländerausweis
Die Anmeldegebühr für AusländerInnen beträgt CHF 25.00. Die Kosten für die Änderung im Ausländerausweis werden separat erhoben.
Einreisebedingungen für ausländische Personen
Für eine Einreise aus dem Ausland gelten die fremdenpolizeiliche Einreisebestimmungen des Bundes und des Kantons Bern. Die Informationen finden Sie auf den nachstehenden Internetseiten: Kanton Bern: www.migration.sid.be.ch (Migration, Einreise und Aufenthalt); Bund: www.sem.admin.ch (Einreise & Aufenthalt