Hund anmelden / abmelden

Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, welcher älter ist als drei Monate? Wenn ja, dann müssen Sie diesen bei der Finanzabteilung anmelden. Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl der Finanzabteilung wie auch der nationalen Datenbank für Hunde Amicus zu melden.

Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Bern finden Sie hier.

Hund an- und abmelden
Finanzabteilung, Finanzverwaltung
Tiere

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